Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: STAND_PLATZHALTER · Entwurf, noch nicht rechtlich geprüft
1. Geltungsbereich und Vertragspartner
Diese Bedingungen gelten für alle Mietverträge über Hüpfburgen und Zubehör zwischen Hüpfburg-Königswinter, Einzelunternehmung Torsten Reichmann, Königswinterer Str. 94a, 53639 Königswinter (nachfolgend „Vermieter“) und dem Mieter.
2. Zustandekommen des Vertrags
Der Mietvertrag kommt zustande, sobald der Mieter ihn im Buchungsvorgang unterschreibt. Eine gesonderte Bestätigung durch den Vermieter ist nicht erforderlich. Der Mieter erhält den unterschriebenen Vertrag unmittelbar danach per E-Mail.
Wünscht der Mieter eine Lieferung, steht der Lieferpreis zunächst unter Vorbehalt und wird vom Vermieter gesondert bestätigt. Die Miete selbst ist davon unberührt.
3. Tarife
Jede Buchung wird in einem von zwei Tarifen abgeschlossen. Der Tarif gilt für die gesamte Buchung, nicht für einzelne Positionen.
Standard-Tarif. Der Mietpreis richtet sich nach der Preisliste. Eine kostenfreie Stornierung ist bis 14 Tage vor Mietbeginn möglich.
Flexoption. Gegen einen Aufpreis von 10 € je Buchung (bei Hüpfburgen der Kategorie PVC XXL 20 €) kann der Mieter bis zum Tag vor Mietbeginn, 23:59 Uhr, kostenfrei und ohne Angabe von Gründen stornieren.
Der Aufpreis fällt einmal je Buchung an, unabhängig von Mietdauer und Anzahl der Positionen. Er wird gesondert ausgewiesen. Ein nachträglicher Wechsel des Tarifs ist nicht vorgesehen.
4. Kurzfristige Buchungen
Wird weniger als 14 Tage vor Mietbeginn gebucht, ist im Standard-Tarif keine kostenfreie Stornierung möglich und der Betrag ist sofort fällig. Dies wird dem Mieter vor Abschluss der Buchung angezeigt. Die Flexoption bleibt auch in diesem Fall wählbar und verlängert die kostenfreie Stornierung bis zum Tag vor Mietbeginn.
5. Zahlung
Die Zahlung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe per SEPA-Lastschrift. Der Mieter erteilt das Lastschriftmandat bei der Buchung; abgebucht wird erst später.
- Im Standard-Tarif wird der Betrag 14 Tage vor Mietbeginn eingezogen, bei kurzfristigen Buchungen sofort.
- Mit der Flexoption wird der Betrag am Miettag eingezogen.
Der Vermieter kündigt jede Abbuchung vorab an. Wird eine Lastschrift zurückgegeben, hat der Mieter die dadurch entstehenden Kosten zu tragen, sofern er die Rückgabe zu vertreten hat. Die Buchung bleibt in diesem Fall bestehen.
In der Flexoption kann der Mieter stattdessen Barzahlung bei der Abholung wählen. Im Standard-Tarif ist Barzahlung nicht möglich.
6. Stornierung
Wetter. Bei Schlechtwetter (Regen, Gewitter, Sturm, Schnee) kann der Mieter bis eine Stunde vor Mietbeginn kostenfrei stornieren – in beiden Tarifen. Die Stornierung kann telefonisch erfolgen. Bereits gezahlte Beträge werden vollständig erstattet.
Andere Gründe. Es gilt die Frist des gebuchten Tarifs. Nach Ablauf der Frist bleibt der Mietpreis in voller Höhe fällig; bereits eingezogene Beträge werden nicht erstattet.
Bei einer kostenfreien Stornierung in der Flexoption wird auch der Aufpreis erstattet.
Der Vermieter kann bis 14 Tage vor Mietbeginn stornieren, wenn die gemietete Hüpfburg nicht einsatzfähig ist. Bereits gezahlte Beträge werden in diesem Fall vollständig erstattet.
7. Nutzung, Haftung und Rückgabe
Es gelten die Benutzungsregeln und Haftungsbestimmungen des Mietvertrags. Der Mieter bestätigt sie im Buchungsvorgang gesondert.
Wird die Hüpfburg nicht in ordnungsgemäßem Zustand zurückgegeben, fällt eine Reinigungspauschale an; bei feuchter Rückgabe zusätzlich eine Trocknungsgebühr. Die Höhe richtet sich nach der Größe der Hüpfburg und ist im Mietvertrag genannt.
8. Rechnung
Der Vermieter stellt die Rechnung nach Zahlungseingang und übersendet sie per E-Mail. Gemäß § 19 Abs. 1 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.
9. Widerrufsrecht
Hinweis: Bei Verträgen über die Vermietung beweglicher Sachen zu einem bestimmten Termin besteht nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB in der Regel kein Widerrufsrecht. Dieser Punkt ist vor der Veröffentlichung anwaltlich zu prüfen.
10. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der übrige Vertrag wirksam.
Dieser Text ist ein Entwurf und wurde nicht juristisch geprüft. Er bildet die technisch umgesetzten Abläufe ab, ersetzt aber keine Rechtsberatung.
Hüpfburg-Königswinter